Die Obrigkeit des deutschen Fußballs atmet auf, die Fans sind empört: Anhänger können auch in Zukunft schon beim Verdacht der Gewaltbereitschaft aus Stadien verbannt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat in einer Grundsatzentscheidung die umstrittenen Regeln für Stadionverbote durch Fußball-Vereine als zulässig eingestuft.
Zufrieden reagierten DFB, DFL und Polizei. "Wir sehen dies als Bestätigung unserer Linie", erklärte DFB-Sicherheitschef Helmut Spahn. DFL-Geschäftsführer Holger Hieronymus ergänzte: "Die Sicherheit des Zuschauers ist das höchste Gut."
In der Fan-Szene stößt das Urteil auf Kritik. "Die Praxis der Stadionverbote ist grob ungerecht und belastet das Verhältnis zwischen Fans, Vereinen und Polizei. Die Fronten werden sich weiter verhärten", kritisiert Wilko Zicht, Sprecher des Bündnisses Aktiver Fußball-Fans (BAFF). "Wenn Stadionverbote auf Verdacht ausgesprochen werden, werden viele Unschuldige bestraft."
Der BGH wies gestern die Klage eines Bayern-München-Fans ab, gegen den aufgrund des Verdachts auf eine Gewalttat im März 2006 in Duisburg vom MSV ein zweijähriges Besuchsverbot für alle Fußballspiele in Deutschland verhängt worden war. Der Fan erwägt jetzt eine Verfassungsbeschwerde.