Manchmal ist die Natur eine wütende Bestie, die die Menschen in Stücke reißt. Und manchmal ist sie ein träges, gleichgültiges Reptil, das seine zweibeinigen Opfer schluckt, ohne mit der Wimper zu zucken. Ob Hitze, Moskitos, Löwen oder Überschwemmungen - T.C. Boyle liebt es, minutiös auszuschmücken, wie seine Helden der Natur zum Opfer fallen. Die typisch deutsche Vorstellung, die Natur sei schwach und müsse vor uns geschützt werden, ist seinen ur-amerikanischen Geschichten völlig fremd.
Doch jetzt nimmt sich Boyle einer Wildnis-Geschichte an, die so gar nicht amerikanisch ist, sondern vielmehr europäisch. Und die Hauptfigur kämpft nicht gegen die Natur, sondern ist ein Teil von ihr. Es geht um das "Wolfskind". Eine historische Figur, die in Frankreich mindestens so bekannt ist, wie bei uns der ähnliche Kaspar Hauser. Es handelt sich um einen kleinen Jungen, der kurz nach der französischen Revolution in den Wäldern im Süden Frankreichs gefangen wurde. Er war offenbar ausgesetzt worden und - allein auf sich gestellt - total verwildert.
Die Erzählung "Das wilde Kind" ist eigentlich die Titelgeschichte eines Erzählbandes von T. C. Boyle. Doch der Hanser Verlag entschied sich, die Erzählung auszukoppeln und vorab zu veröffentlichen. Eine ungewöhnliche Entscheidung, denn die Geschichte gehört absolut nicht zu den Glanzleistungen des großartigen Erzählers. Boyle belässt es bei der distanzierten Schilderung der historischen Ereignisse. Er langweilt geradezu, weil keine unvorhersehbaren Entwicklungen eintreten können. Die Personen wirken alle kalt und unsympathisch. Und das wilde Kind "Victor" kann einem nicht ans Herz wachsen, denn es spricht nicht, es denkt nicht und befriedigt auf 100 Seiten mehr oder weniger seine Instinkte. Schade.
Hanser, 105 Seiten, 12,90 Euro
Heidi, Hans und Franz haben sich von Seal getrennt. Dabei hat das penetranteste aller Promi-Paare doch gefühlt so oft geheiratet wie Lothar Matthäus. Da fragt sich die geneigte Leserin: Sind diese alljährlichen Hochzeitswiederholungen am Strand eigentlich mit einer einzigen Scheidung zu erledigen?