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Ein Richter redet endlich Klartext

Mit deutlichen Worten des Vorsitzenden Richters begann gestern vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht der zweite Prozess gegen den mutmaßlichen Terrorhelfer Mounir El Motassadek. Richter Ernst-Rainer Schudt verbat sich jegliche Einmischung von außen. "Ich kann Sie beruhigen", wandte Schudt sich an alle Anwesenden, "diesen Prozess werden wir ausschließlich nach den Grundsätzen der Strafprozessordnung führen. Wir urteilen nicht nach den Vorstellungen des Auslands, den Erwartungen der Öffentlichkeit oder dem Wunsch von Regierungen."

Es handele sich bei dem Verfahren auch nicht um einen Terroristenprozess, mahnte der Richter: "Wir müssen ja erst einmal klären, ob der Angeklagte ein Terrorist ist." Mounir El Motassadek trägt einen Vollbart, länger als in seinem ersten Verfahren. Er kommt zwanzig Minuten zu spät, entschuldigt sich.

Wenige Stunden vor Prozessbeginn hat das US-Justizministerium per Fax erneut die Vernehmung des mutmaßlichen Drahtziehers Ramzi Binalshibh untersagt: "Es ist nicht möglich, inhaftierten feindlichen Kämpfern den Auftritt in einem Verfahren zu gestatten."

Auch im Falle des freigesprochenen Abdelghani Mzoudi hatten US-Behörden die Vernehmung Binalshibhs verweigert. Er gilt als zentraler Zeuge, da er klären könnte, ob Motassadek und Mzoudi in die Pläne der Terrorzelle eingeweiht waren.

US-Behörden wollen jedoch nur die als "nicht geheim" eingestufte Zusammenfassung von Binalshibhs Aussagen zur Verfügung stellen. Verteidiger Josef Gräßle-Münscher und Udo Jacob beantragten die Einstellung des Verfahrens, da die Aussagen unter Folter erpresst sein könnten.

Mounir El Motassadek (30) ist der Beihilfe zum Mord in 3166 Fällen sowie der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung angeklagt. Er soll die Terrorzelle um Mohammed Atta unterstützt haben. So hatte er Vollmacht über das Konto des Todespiloten Marwan al Shehhi, laut Bundesstaatsanwaltschaft der "Finanzierungstopf" der Zelle. Außerdem hat der Angeklagte den Semesterbeitrag für al Shehhi überwiesen und bereits 1996 Attas Testament unterschrieben. Die Verteidigung spricht von "unter muslimischen Studenten üblichen Freundschaftsdiensten". Auch der Aufenthalt in einem Al Kaida-Lager sei nicht strafbar. Der erste Prozess gegen den Studenten der Elektrotechnik endete im Februar 2003 mit einer Verurteilung zu 15 Jahren Haft. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil im März 2004 auf.

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Datum:  1.1.1970
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