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EIN HAUS ALS HAUPTGEWINN

Behörde stoppt Internet-Quiz

Die Innenbehörde hat das Ehepaar Trapp aus Lokstedt darauf hingewiesen, dass seine Hausverlosung übers Internet illegal ist. Die Begründung: Das Spiel verstoße gegen den Glücksspiel-Staatsvertrag. Die Trapps nahmen das Quiz daraufhin aus dem Netz.
Renate (63) und Rudolf (69) Trapp hatten drei Jahre lang keinen Käufer für ihr Haus (172 Quadratmeter) an der Julius-Vosseler-Straße gefunden. Anfang September begannen sie, ihr Eigenheim über ein Online-Quiz zu verlosen. Für eine Gebühr von 25 Euro konnten Teilnehmer auf "www.hausquiz.net" 25 Fragen auf dem Weg zum Hausgewinn beantworten.

Allerdings legten die Trapps eine Mindestteilnehmerzahl von 20000 fest, bei weniger sollte das Quiz nicht stattfinden. Behördensprecher Thomas Butter: "Sollte die Anzahl der Teilnehmer nicht erreicht werden, gibt es das Geld nicht zurück und auch das Haus verbleibt bei der Familie Trapp. Das würde gegen den Glücksspiel-Staatsvertrag verstoßen."

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Datum:  16.9.2009
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