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DRAKONISCHE STRAFE FÜR HAMBURGER STUDENTEN

15 Jahre Fahrrad-Verbot!

Führerscheinentzug - davon hat jeder schon einmal gehört. Auch von der MPU, der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung, die ein Autofahrer, der mit Alkohol erwischt wird, über sich ergehen lassen muss. Aber Fahrverbot und MPU für Radfahrer?



Auch Christopher-Felix Hahn (24), der aus Nienstedten stammt und im 5. Semester angewandte Theaterwissenschaften im hessischen Gießen studiert, ist ziemlich verblüfft über die drakonische Strafe, die ihm aufgebrummt wurde. 15 Jahre lang, bis 2024, muss er sein Rad im Keller stehen lassen. "Dabei ist eigentlich gar nichts passiert!"



Zum Verhängnis wird ihm eine Studenten-Party: Licher Pilsener trinkt Hahn an diesem Abend. Und es bleibt nicht bei einem. Aber er denkt sich nichts dabei, schließlich ist er ja mit dem Rad unterwegs. Gegen 4.15 Uhr macht er sich auf den Heimweg. Da in Gießen um diese Uhrzeit nichts auf den Straßen los ist, fährt er bei Rot über die Ampel. Das hätte er besser nicht tun sollen. Denn er wird von der Polizei beobachtet. Die Untersuchung der Blutprobe, die ihm noch in der Nacht abgenommen wird, ergibt stolze 1,71 Promille. Das hätte ihn sogar den Führerschein gekostet - wenn er denn einen hätte.



Doch der Sohn des bekannten Hamburger Autoveredlers Chris Hahn (der betrieb früher die Firma "Styling Garage") kam trotzdem nicht ungeschoren davon. Das Landratsamt Gießen forderte ihn auf, sich einer MPU zu unterziehen. Hahn lehnte ab. 500 Euro Strafe hatte er fürs (Rad-) Fahren unter Alkoholeinfluss schon bezahlt. "Jetzt noch mal mindestens die gleiche Summe für eine MPU kann ich mir als Student einfach nicht leisten. Und wieso eigentlich eine MPU? Die ist doch für Autofahrer!"



Monate gingen ins Land. Als schließlich auch die letzte Frist verstrichen war, holte die Gießener Fahrerlaubnisstelle den ganz großen Hammer aus der Schublade hervor: ein amtliches Verbot, "fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge" zu bewegen, also Fahrräder, Tretroller, Skateboards, Dreiräder. Edwin Frei, zuständiger Sachbearbeiter in der Behörde, sieht sich völlig im Recht. Das Verbot gilt bis zum April 2024. Erst dann wird ein entsprechender Eintrag beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg wieder gelöscht. Und falls Hahn bis dahin nicht doch noch einer MPU zustimmt und den Test besteht, darf er auch keinen Führerschein machen.



"Ein Hammer", findet Hahn. Und ob all das verhältnismäßig ist, darüber streiten sich Juristen. Der 24-Jährige hofft darauf, dass sein öffentlicher Protest die Behörden zur Einsicht bringt. Und bis dahin fährt er trotzdem weiter Rad, weil er wegen des in Gießen schlecht ausgebauten öffentlichen Nahverkehrs darauf angewiesen ist. Jedesmal, wenn er den Drahtesel besteigt, riskiert er 25 Euro Bußgeld. Alternativ könnte er zu seinen Uni-Vorlesungen allerdings auch reiten. Denn Tiere als Fortbewegungsmittel sind vom Verbot nicht erfasst.

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Datum:  28.11.2009
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