Musik-Tauschbörsen werden heute im Auftrag der großen Musiklabels so perfekt überwacht, dass viele Nutzer schon beim ersten illegalen Download erwischt werden und Post vom Anwalt bekommen.
Rechtsanwalt Udo Vetter hat täglich mit Jugendlichen und ihren Eltern zu tun, die ins Visier geraten sind. Er geht davon aus, dass mittlerweile jährlich drei Millionen solcher Abmahnungen verschickt werden. Und jeder Dritte fühlt sich so eingeschüchtert, dass er freiwillig zahlt.
"Es gibt mittlerweile kaum noch eine Familie, die kein solches Schreiben bekommen hat", sagt Strafrechts-Experte Vetter. Und wer sich einen ganzen Sampler wie "Hits der 90er" runtergeladen hat, der bekommt gleich Post von mehreren Anwälten. Denn es sind je nach Interpreten Urheberrechte von Sony, Warner, EMI und anderen betroffen. Bei Jugendlichen wird meist versucht, die Eltern zusätzlich als sogenannte "Störer" haftbar zu machen. Ihnen wird vorgeworfen, ihren Kinder unkontrolliert Zugang zu ihrem PC gegeben und somit ihre Aufsichtspflicht verletzt zu haben.
Deutschlandweit teilen sich zwei große Anwaltskanzleien den Markt dieser Urheberrechts-Verletzungen. Die Kanzleien Waldorf (München) und Rasch (Hamburg). Rasch mit Sitz an der Alster hat große Mandanten: Universal, Warner, Sony und EMI.
Die Abmahnungen werden als eine Art Massenbrief verschickt. Der Wortlaut ist immer gleich. Der Vorwurf in diesen Schreiben: Es wurden Musiktitel "illegal zum Download" angeboten. Die ertappten Jugendlichen sagen meist: "Ich habe doch nur einen Song runtergeladen. Angeboten hab ich nichts." Sie sind sich über die Vorgänge bei Tauschbörsen nicht im Klaren. Sie wissen oft nicht, dass sie bei Filesharing-Systemen wie "Emule" , "Edonkey" oder "Kazaa" beim Downloaden automatisch auch uploaden und den Song so für andere zum Runterladen bereitgestellt haben.
"Erst dieses Verbreiten von Musik macht den Streitwert aus", erklärt Udo Vetter. Denn wenn jemand nur einen Song von einem festen Server (z. B. Rapidshare) heruntergeladen hat, dann liegt der Schaden nur in Höhe des Ladenpreises der CD, da lohnt die Verfolgung nicht. Zudem kommen die Labels und ihre Anwälte bei Rapidshare nicht an die IP-Adressen der Rechner heran und können die Täter nicht ermitteln.
Mut macht Eltern ein Urteil des Landgerichts Hamburg (AZ 308O710/09): Ein 16-jähriger muss für zwei heruntergeladene Songs aus einer Tauschbörse nur 15 Euro pro Titel Schadenersatz zahlen. Die Label hatten 300 Euro pro Song gewollt. Eine Forderung gegen den Vater wegen Verletzung der Aufsichtspflicht wurde abgeschmettert. Er habe zwar Pflichten verletzt, daraus leite sich aber kein Anspruch auf Schadenersatz ab.
Bei der Festlegung der Summe von 15 Euro pro Song hatte das Gericht die Höhe von Lizenzgebühren herangezogen. Zudem seien die Songs alt gewesen und es sei höchstens zu 100 Downloads gekommen.
Doch worum geht es den Labels? Verdienen sie an der Abmahnwelle? "Die Plattenfirmen wollen mit ihrer Praxis Angst und Schrecken verbreiten, damit alle die Finger von den Tauschbörsen lassen", so Vetter. Aus seiner Erfahrung gibt es nur eine Branche, die an Abmahnungen mehr verdient als am eigentlichen Produkt: "die Produzenten billiger Pornostreifen." Denn nichts wird so massiv illegal getauscht wie Pornos, die Branche hat enorme Verluste. "Daher werden heute manche Pornos nur noch gedreht, um später mit Abmahnungen zu kassieren."