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DIE VERBRAUCHER-KOLUMNE

Ärger im Restaurant? So wehren Sie sich!

Schlechter Service, lange Wartezeiten und ungenießbares Essen. Doch auch Gäste haben Rechte und müssen sich nicht alles gefallen lassen.



Oft fängt der Ärger schon beim Betreten des Restaurants an: Wenn zum Beispiel trotz Reservierung zum verabredeten Zeitpunkt kein Tisch im Restaurant frei ist, heißt es erst einmal: Warten. Aber nach spätestens 30 Minuten kann der Gast mitunter Schadenersatz in Höhe der Rechnung für das Essen in einem vergleichbaren Restaurant verlangen.



Ist der richtige Tisch doch gefunden, geht es an die Bestellung. Hier gilt: Wer länger als 20 Minuten auf sein Getränk wartet, kann die Rechnung dafür um bis zu 30 Prozent mindern. Das Essen sollte spätestens nach 45 Minuten auf dem Tisch stehen. Andernfalls kann der hungrige Gast auch den Preis dafür um bis zu 15 Prozent kürzen. Dies gilt jedoch nicht beim Besuch in einem Gourmetrestaurant, hier muss der Gast schon ein wenig mehr Zeit mitbringen.



Entspricht das servierte Essen nicht der Beschreibung in der Karte, kann der Gast ein anderes Gericht verlangen. Zu bedenken ist, das der Gastwirt immer die Möglichkeit der Nachbesserung hat. Subjektiver Geschmack zählt dabei aber nicht. Wem der bestellte Weißwein zu sauer ist, der muss ihn trotzdem bezahlen.



Auch der schönste Restaurantbesuch geht irgendwann zu Ende. Ärgerlich, wenn dann der Mantel mit sämtlichen Schlüsseln spurlos verschwunden ist. Muss der Wirt den Wert ersetzen? Nein, muss er nicht. Für Garderobe wird grundsätzlich nicht gehaftet.



Weitere Infos: www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-im-restaurant; www.kostenlose-urteile.de (Schlagwort: Restaurant).



Anja-Mareen Knoop, Leiterin der Rechtsabteilung bei der Advocard

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Datum:  8.3.2010
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