MOPONews
News

DER MOPO-RATGEBER

Spaßbieter muss zahlen

Wer aus Spaß bei einer Online-Auktion mitbietet, muss unter Umständen doch zahlen. Auf ein entsprechendes Urteil verwies jetzt die Stiftung Warentest in ihrem neuen Heft. Vor dem Amtsgericht Bremen verlor ein Mann, der im Internet ein Auto ersteigert hatte, dann aber behauptete, sein Bruder habe versehentlich unter seinem Namen geboten. In dem Fall habe er fahrlässig sein Passwort verraten, begründeten die Richter (Az. 16 C 168/05). Dem Verkäufer wurden 30 Prozent Schadenersatz zugesprochen. Etwas anderes wäre es gewesen, hätte der Bieter nicht auf seinen Bruder verwiesen. Nach herrschender Rechtssprecheung (OLG Köln, Az. 19 U 120/05) wäre ihm nichts passiert, hätte er behauptet, da müsse wohl ein Hacker sein Passwort geklaut haben.

Weitere Meldungen News
Stefanie Hertel und Sergiy Plyuta sind im Halbfinale ausgeschieden.

Die 32-Jährige erhielt am Mittwochabend in der zehnten Show der Staffel von der Jury die wenigsten Punkte der verbliebenen drei Promi-Kandidatinnen.  mehr...

Da wusste er schon Bescheid: Norbert Röttgen am Mittwoch auf dem Weg zur Kabinettssitzung.

Nur drei Tage nach seiner katastrophalen Niederlage bei der Wahl in NRW feuerte Kanzlerin Angela Merkel auf einer überraschenden Pressekonferenz den Bundesumweltminister Norbert Röttgen. Sein Nachfolger wird Peter Altmaier.  mehr...

Zu welcher Promi-Frau gehört wohl dieser wohlgerundete Po?

Am Mittwoch veröffentlichte das US-Magazin „Forbes“ seine alljährliche Liste der 100 „mächtigsten Berühmtheiten der Welt“. Und wer hat es da auf den begehrten Platz eins geschafft? Hier wird's verraten!   mehr...

Datum:  2.8.2006
Empfehlen: E-Mail
Kontakt: Redaktion
Artikel: Drucken
Thomas Hirschbiegel

Aufschriften auf Firmenwagen sind immer wieder ein ergötzliches Thema. Jetzt stand ich am Eimsbütteler Markt hinter einem Transporter, auf dem stand: „Vor Ihnen fahren die Maler mit Freude am Beruf.“