An diesem Missstand wird sich so schnell nichts ändern. Das Bremer Oberlandesgericht hat jetzt entschieden, dass auch künftig kein Rechtsanspruch auf ein Girokonto besteht, selbst wenn dieses als reines Guthabenkonto (also ohne Überziehungsmöglichkeit) gestaltet ist. 1995 hatten Banken und Sparkassen sich in einer Selbstverpflichtung zum "Jedermannkonto" bekannt. Diese binde die Banken aber nicht, so das Gericht (AZ: 2 U 67/05). Verbraucherschützer fordern nun, das Guthabenkonto durch eine gesetzliche Neuregelung bindend einzuführen.