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Das geheime Todes-Protokoll

Ein Jahr nach dem zwangsweise verabreichtem Brechmittelsirup werden die Umstände des Todes wie ein Staatsgeheimnis behandelt, Obduktions-Gutachten unter Verschluss gehalten. Darin werden ärztliche Fehler und Organisationsmängel bestätigt. Die MOPO dokumentiert das geheim gehaltene Todes-Protokoll.

A m Morgen des 9. Dezember 2001 wird der Nigerianer Achidi John in St. Georg festgenommen. Polizisten hatten beobachtet, dass er zuvor offenbar mit Drogen gefüllte Kügelchen geschluckt hatte. Drei Polizisten bringen ihn ins Institut für Rechtsmedizin am UKE. Er gerät in Panik, schreit "I will die" (ich werde sterben). Gerichtsmedizinerin Professor Ute L. und ihre Assistentin, die Medizinstudentin und Selektionsgehilfin R., rufen Verstärkung. Schließlich halten fünf Polizisten den sich heftig wehrenden und an den Händen gefesselten, kräftigen jungen Mann fest.

Erst im dritten Anlauf gelingt es Professor Ute L. die Sonde durch die Nase in den Magen zu bringen. Bei den ersten beiden Versuchen muss sie die Lunge getroffen haben. Der Obduktionsbericht stellt fest: "Die rechte Lunge wiegt 800 g, Gewicht der linken Lunge 840 g. An der linken Lunge im Unterlappenbereich das Lungengewebe dicht, fest".

Ein Arzt zur MOPO: "Das heißt, in der Lunge befindet sich Flüssigkeit, die da nicht hin gehört." Die Folge sei eine Reizung des Vagus-Nerves, die zum Herzstillstand führen kann. Gutachter Professor Volkmar Schneider vom Institut für Rechtsmedizin der Freien Universität Berlin mutmaßt aber in seinem Bericht vom 23. Januar 2002: "Bei dem gewaltsamen Einbringen der Magensonde wäre es denkbar, dass Druck auf die seitliche Halsregion ausgeübt worden ist."

Dadurch könne der Vagus-Nerv gereizt worden sein. Der Gutachter wörtlich: "Dabei kann es zu einem lebensbedrohlichen Herzstillstand kommen." Mediziner wissen, dass man mit Elektroschocks und stabilisierenden Spritzen das Herz wieder in Gang bringen kann. Ein Arzt auf Fragen der MOPO: "Dazu braucht man aber einen Anästhesisten." Der war jedoch nicht dabei.

Bei Achidi John kam eine krankhafte Vergrößerung des Herzens hinzu. Die war nicht bekannt, weil der Nigerianer gar nicht untersucht worden war. Die Todesangst, die "Behandlung" (so der Gutachter), das kranke Herz - alles zusammen kann laut Schneider zum Zusammenbruch geführt haben. Der Professor: "Man wird nicht behaupten können, dass Frau Professor L. dies hätte voraussehen können."

Nachdem John der Brechsirup Ipecacuanha und 800 Milliliter Wasser verabreicht waren, geschah nach Schilderung der Anwältin Gabriele Heinecke folgendes: "Er röchelt, sein Körper verkrampft sich, er nässt ein. Dann bleibt er reglos liegen." Die Anwältin hat im Namen von Johns Eltern Strafanzeige gegen die Beteiligten gestellt. Gutachter Schneider schreibt: "Offensichtlich glaubte man, dass der später Verstorbene sich möglicherweise nur ,verstellt' hat oder erschöpft war."

Um 9.23 Uhr stellte die Assistentin R., fest, dass der Patient "komisch aussehe". Gerichtsmedizinerin L. reagierte offenbar kopflos. Die Reanimation überließ sie anscheinend für wichtige Minuten ihrer Assistentin, denn laut einem weiteren geheimen Anästhesisten-Gutachten hat sie mehrmals versucht, an diesem Sonntagmorgen ein Notärzteteam herbei zu telefonieren.

Der Bericht aus dem UKE hält fest: 9.29 Uhr endgültiger Kreislaufstillstand. 9.42 Uhr trifft ein Anästhesie-Team ein - mit Rucksäcken und auf Fahrrädern - , um 9.47 Uhr ist der Notarzt da. Das bedeutet: Etwa zwanzig Minuten lang war das Gehirn ohne Sauerstoffzufuhr. Den Ärzten gelingt es auf der Intensivstation, wohin man den leblosen John gebracht hat, Kreislauf und Herz zu beleben und zu stabilisieren.

Doch das Gehirn ist zerstört. Am 12. Dezember stirbt der Afrikaner im Koma. Der Anästhesisten-Bericht vermerkt: "Beide Mitarbeiter des Instituts für Rechtsmedizin, Professor L. und Frau R. haben in diesen Minuten entsprechend ihrem Wissenstand und damit im Rahmen ihrer Möglichkeiten versucht, die fatale Situation zu beherrschen und zu überbrücken. Auch wenn aus den Unterlagen nicht eindeutig zu erkennen ist, ob über die gesamte Zeit Beatmung und Herzmassage kontinuierlich fortgesetzt ist, so ist dennoch davon auszugehen."

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Datum:  1.1.1970
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