Mehr als zehn Jahre wurde gestritten, jetzt gibt es eine Lösung: Volksentscheide werden in Hamburg verbindlich! Ein Erfolg, den sich vor allem die GAL auf die Fahnen schreiben darf. Der Streit erreichte einen Höhepunkt, als die CDU-Alleinregierung 2004 städtische Krankenhäuser gegen den Volkswillen verkaufte und wenig später ein vom Volk beschlossenes Wahlrecht wieder änderte.
Ähnliches soll in Zukunft nicht mehr möglich sein. Zwar dürfen Bürgerschaft und Senat weiterhin Volksentscheide kippen oder ändern. Allerdings brauchen sie dazu die Zustimmung des Volks. Denn erklären 2,5 Prozent der Bürger - etwa 30000 Menschen - per Unterschrift, dass sie die Änderungen nicht akzeptieren, müssen Senat oder Parlament ihre Wünsche dem Volk in einem erneuten Volksentscheid vortragen. "Das Volk hat das letzte Wort", freut sich Farid Müller (GAL). Es sei ein historischer Tag und ein Durchbruch für die direkte Demokratie, so der Verfassungsexperte. Sein CDU-Kollege Kai Voet van Vormizeele war weniger euphorisch. Er sprach von einer "guten Lösung". Frank Teichmüller von der Initiative "Für faire und verbindliche Volksentscheide" jubelte: "Eine solche Regelung gibt es bisher nur in der Schweiz."
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Volksentscheide finden zu Bürgerschafts- oder Bundestagswahlen statt, außer die Initiatoren fordern anderes.
- Soll die Verfassung geändert werden, müssen zwei Drittel der Wählenden zustimmen, ansonsten reicht die einfache Mehrheit.
- Volksinitiativen haben Rederecht in Ausschüssen, das Parlament kann den Rechnungshof über die finanziellen Auswirkungen eines Entscheids befragen.