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BÜSUM

Chef kündigt allen Nichtrauchern!

Thomas J. aus Büsum ist leidenschaftlicher Raucher und Inhaber einer kleinen Computerfirma mit zehn Mitarbeitern. Drei seiner Angestellten bekamen nun die fristlose Kündigung. Begründung des Chefs gegenüber der MOPO: "Die sind Nichtraucher und stören den Betriebsfrieden."



Ein Büro und ein Ladengeschäft, mehr braucht Thomas J. nicht für sein Unternehmen. Schwerpunkt ist der Internethandel mit Computerzubehör, die Kollegen arbeiten auf engem Raum. "Wir telefonieren viel und das geht nun mal entspannter mit einer Zigarette, auch wenn die meistens zur Hälfte im Aschenbecher verqualmt", sagt der Chef.



Nur die drei Nichtraucher unter den Kollegen wollten sich partout nicht entspannen: "Die nicht rauchenden Mitarbeiter waren tatsächlich der Meinung, sie hätten Anspruch auf rauchfreie Zonen", empört sich Thomas J., "dieses habe ich mit der fristlosen Kündigung klar beantwortet. Raucher sind bei uns nunmal die besseren und ausgeglichenen Angestellten."



Die drei gekündigten Mitarbeiter waren bis zu zweieinhalb Jahren bei ihm beschäftigt, kümmerten sich um Internetpräsenz und Telefonservice. Mit ihrer Arbeit war er zufrieden, sagt der Chef, aber er habe "keine Lust auf Querulanz". Immerhin sitze man auch nach größeren Geschäftsabschlüssen zusammen, rauche und trinke: "Und die Nichtraucher wollten immer abseits sitzen."



Der qualmende Firmeninhaber geißelt das gesetzliche Rauchverbot als Einschränkung der persönlichen Freiheit und will mit den Kündigungen ein Zeichen setzen: "Alle hacken immer auf den Rauchern rum, jetzt läuft das Spiel mal anders. Ich stelle jedenfalls nur noch Raucher ein."



Nach Rücksprache mit seiner Anwältin wurde der auskunftsfreudige Firmeninhaber plötzlich wortkarg. Auch ein Foto lehnte er ab: "Meine Anwältin sagte, die Gekündigten könnten doch noch auf die Idee kommen vors Arbeitsgericht zu ziehen, und das könnte für uns nicht so gut laufen."



Die guten Chancen der Geschassten bestätigt auch Arbeitsrechtsexperte Malte Masloff von der Hamburger Kanzlei Gaidies und Partner: "Wenn Mitarbeiter ein Recht, etwa auf Gesundheitsschutz, wahrnehmen, dürfen sie nicht zur Strafe gekündigt werden. Das steht im Maßregelverbot. Und anders als das Kündigungsschutzgesetz gilt dieses Verbot auch für so einen kleinen Betrieb mit zehn Mitarbeitern."

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Datum:  8.1.2008
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