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BRENNPUNKT

Empörung über den Hamburger Schnüffel-Skandal

Der jüngste Eingriff der Staatsmacht: Auf der Suche nach Bekennerschreiben wurden tausende Briefe kontrolliert - auch Post an die MOPO. Die Verletzung des Briefgeheimnisses und des Informantenschutzes erfolgte auf Antrag der Generalbundesanwältin Monika Harms.



"Es handelte sich um richterlich genehmigte Postbeschlagnahmungen", erklärte der Leiter des Hamburger Staatsschutzes, Detlef Kreutzer, gestern. Die Genehmigung dafür habe ein Richter am Bundesgerichtshof (BGH) erteilt.



Die Bundesanwaltschaft ermittelt nach den Farbbeutel- und Brandanschlägen wegen "Verdachtes der Bildung einer terroristischen Vereinigung". Vor dem Wohnhaus der Generalbundesanwältin Harms in Altona wacht seit Wochen die Polizei.



Der Staatsrechtler und Bundestagsabgeordnete der Linksfraktion, Norman Paech, zum BGH-Beschluss: "Richter, die flächendeckende Postkontrollen verfügen, sind in einer Demokratie nicht tragbar."



Gesucht wurde offenbar nach absenderlosen Briefen, die auch an die MOPO-Redaktion gerichtet waren und in der Schanze, Ottensen oder Altona eingeworfen wurden. Die MOPO lässt die staatliche Schnüffelei in ihrer Post juristisch prüfen (siehe Kommentar). Es sei nur ein verdächtiger Umschlag geöffnet worden, erklärte ein Sprecher der Bundesanwaltschaft gestern. Für Eva Schleifenbaum, Geschäftsführerin der Deutschen Journalistenunion Nord, ist das unerträglich: "Bis zum Ende des G8-Gipfels müssen Informanten damit rechnen, geoutet zu werden." Der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbandes Michael Konken hat die Generalbundesanwältin aufgefordert, sich zu äußern: "Das mutmaßliche Ziel kann einen derartigen Eingriff in die Pressefreiheit nicht rechtfertigen."



Hamburgs Datenschutzbeauftragter Hartmut Lubomierski fürchtet, dass "die Ohnmacht der Polizei umschlägt in Hysterie": "Der richterliche Beschluss ist zwar nicht zu beanstanden, dennoch beschleicht einen hier das Gefühl einer staatlichen Überreaktion."



Ganz anders die Stellungnahme Innensenator Udo Nagel (parteilos): "Die Vorverurteilungen von Staatsanwaltschaft und Polizei sind nicht akzeptabel. Fernab jeder Sachkenntnis werden gezielt schiefe Behauptungen aufgestellt und ein Generalverdacht gegen die Sicherheitsbehörden erhoben."

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Datum:  26.5.2007
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