Er hat es nicht anders gewollt: Der Antrag auf Beugehaft gegen Justizsenator Roger Kusch (CDU) ist gestellt. Jetzt muss das Amtsgericht Mitte entscheiden, ob Kusch im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) zum Kinderknast Feuerbergstraße zu Unrecht die Aussage verweigert hat.
Gestern Nachmittag hat der amtierende PUA-Vorsitzende Kai Voet van Vormizeele (CDU) den Antrag unterschrieben, den SPD und GAL durchgeboxt hatten. "Wir schreiben hier ein Stückchen Rechtsgeschichte", so Vormizeele. Landet der Justizsenator, der erst vorige Woche das Hochsicherheitsgefängnis in Billwerder einweihte, womöglich bald selbst im Knast? Für den Bürgermeister kaum vorstellbar: "Ich glaube nicht, dass der Justizsenator in Sträflingskleidung ins Gefängnis marschieren muss", sagte Ole von Beust (CDU) zu Sat1. Im Übrigen halte er "selbstverständlich" an Kusch fest.
Auch Staatsrechtler Ulrich Karpen (CDU) bestätigt: "Herr Kusch muss nicht gleich seine Decke packen und ins Gefängnis gehen." Selbst wenn das Amtsgericht die Beugehaft (kann für bis zu sechs Monate verhängt werden) bestätigt, kann der Senator sich in zwei Instanzen dagegen wehren. "Dass die Sache dann bis vors Landesverfassungsgericht geht, ist für mich ausgemachte Sache", so Karpen zur MOPO. Kusch werde es aber nicht auf die Spitze treiben, ist sich der Staatsrechtler sicher: "Wenn der Senator den Eindruck gewinnt, dass auch die Verfassungsrichter der Opposition Recht geben, wird er nachgeben und aussagen."
Das wäre durchaus nachvollziehbar: Schließlich ist noch nie ein deutscher Spitzenpolitiker in Beugehaft genommen worden. Selbst Ex-Kanzler Helmut Kohl lenkte ein, als ihm vor dem Untersuchungsausschuss zur CDU-Spendenaffäre Zwangshaft angedroht wurde. Karpen: "Auch für Kusch wird es keine Extrawurst geben."