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BATMAN - KEINE CHANCE FÜR RAUBKOPIERER

Downloads Spaß mit Risiko!

Es gibt Halunken, mit denen werden nicht einmal Superhelden fertig: Raubkopierer. Weil fast alle Blockbuster zuerst im Internet kursieren, bevor sie auf die Leinwand kommen, schützt Kino-Gigant Warner die Filmrollen des neuen "Batman"-Streifens wie einen Goldschatz - und auch die Musikindustrie und der Gesetzgeber greifen immer härter gegen Datendiebe durch. Fakt ist: Downloaden ist ein Volkssport, und die rechtliche Situation trotzdem kaum bekannt. Die MOPO erklärt, was beim Downloaden für Strafen drohen - und was (noch) ganz legal ist.



- Was ist strafbar?



Seit Anfang des Jahres gilt ein verschärftes Urheberrecht: Vorher gab es Grauzonen, die viele illegal Herunterladene ungeschoren davon kommen ließen - jetzt ist der Download von urheberrechtlich geschützten Medien eindeutig illegal, wenn der Anbieter "offensichtlich rechtswidrig" an das Material gelangt ist. Im Klartext: Jeder Nutzer muss wissen, das private Websites und Tauschbörsen keine Erlaubnis haben, die Daten anzubieten - wer trotzdem "saugt", macht sich sofort strafbar. Die illegal bezogenen Medien dürfen natürlich auch nicht an Freunde weitergegeben werden. Selbst wer bei legalen und kostenpflichtigen Diensten herunterlädt, darf die Daten höchstens drei Mal auf CD brennen.



- Was droht Tätern?



Die Musik- und Filmindustrie beschäftigt eine Armada von Fahndern, die die beliebtesten Tauschbörsen wie "eMule" und "Bittorrent" nach Raubkopierern durchkämmen. "Für ein einziges Lied könnten Plattenfirmen mit gutem Recht schon bis zu 3000 Euro Schadensersatz verlangen. Wird jemand mit mehreren raubkopierten Alben oder Spielfilmen erwischt, gibt es bei den Ansprüchen nach oben kaum Grenzen", sagt Hagen Hild, Fachanwalt für Internetrecht.



- Böse Fallen



Die Fahnder der Musikindustrie fordern aber nur selten Geld von Downloadern - sie haben es auf jene abgesehen, die urheberrechtlich geschützte Medien verbreiten ("uploaden"). Achtung: Oft stellen Tauschbörsen-Programme die Musikordner der Festplatte selbstständig den anderen Nutzern im Internet zur Verfügung - und treiben die Geldstrafen für ahnungslos herunterladene Verbraucher ins unermessliche. Die Konzerne dürfen außerdem wählen, in welchem Bundesland sie prozessieren wollen- egal wo der Raubkopierer wohnt. Gern wird in Hamburg geklagt: Dort werden Raubkopierer besonders hart belangt. Und: Fast immer wird auch die Staatsanwaltschaft von den Medienkonzernen eingeschaltet, egal ob man "nur" herunterlädt oder die Daten auch verbreitet. Es drohen bis zu fünf Jahre Haft!



- Legale Alternativen



Beim Herunterladen von Musik sind kostenpflichtige Dienste wie Itunes, Musicload (Kosten: in der Regel ein Euro pro Lied) die beliebteste legale Alternative zu Tauschbörsen und Download-Websites. Und: Fast alle Bezahldienste bieten auch eine Flatrate für rund 10 Euro an. Um seinen MP3-Player kostenlos und legal mit neuer Musik zu füttern, ist die Aufzeichnung von Online-Radiosendern sinnvoll: Programme wie Radiotracker (verfügbar auf www.radiotracker.com), und ClipInc (Download: www.chip.de) können bis zu 100 Musiksendungen gleichzeitig aufnehmen und im MP3-Format auf die Festplatte bannen. "Das ist genau so legal, wie mit dem heimischen Kassettenrecorder ein normales Radio aufzunehmen", weiß Anwalt Hild. Von "Radiotracker" gibt es auch eine Premium-Version für rund 30 Euro, mit der sich die weltweiten Web-Radios gezielt nach einem Lied oder Künstler durchsuchen lassen. "Das ist im Moment noch kein Problem, aber eine so dezidierte Suchfunktion könnte in Zukunft verboten werden" prophezeit Hagen Hild.



Niemals gab es einen so gut geschützten Film wie diesen: Um die zweite Batman-Verfilmung ("The Dark Knight" mit Christian Bale, startet am 21. August in Deutschland) vor Raubkopierern zu schützen, werden die Filmrollen nur speziell bewacht an die Kinos geliefert. Zudem stören Spezialisten von mit hohem technischen Aufwand die Verbreitung von Mitschnitten in illegalen Tauschbörsen im Internet.

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Datum:  5.8.2008
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