Die Story: Dem kleinen Waisenmädchen Sheeta haben ihre Eltern nur ein einziges Erbstück hinterlassen: eine Kette mit einem blauen Kristall. Wegen dieses unscheinbaren Schmuckstücks wird Sheeta nun von allerhand Finsterlingen gejagt. Der machthungrige Regierungsbeamte Musca, die Armee und die Luftpiratin Dora setzen alles daran, dem Mädchen den Edelstein abzujagen. Denn der Kristall hat ein Geheimnis: Er weist seinem Besitzer den Weg zum legendären Königreich Laputa. Auf der Insel, die verborgen von Wolken im Himmel schwebt, soll es unermessliche Schätze geben. Mithilfe des tapferen Jungen Pazu gelingt es Sheeta, ihren Verfolgern immer wieder zu entkommen. Beim dramatischen Showdown auf der Himmelsinsel kommen die Kinder auch dem Geheimnis um Sheetas Herkunft auf die Spur.
Der Regisseur: In seiner Heimat Japan ist der mittlerweile 65-jährige Hayao Miyazaki schon lange der mit Abstand populärste Filmemacher. Spätestens seit "Prinzessin Mononoke" (1997) und "Chihiros Reise ins Zauberland" (2001) hat der Anime-Pionier auch im Westen begeisterte Fans gefunden. Um das Warten auf den nächsten Geniestreich des Meisters zu verkürzen, bringt der deutsche Verleih nun Miyazakis Frühwerk "Das Schloss im Himmel" von 1986 in die Kinos: ein rasantes Abenteuer, das Kinder und Erwachsene gleichermaßen anspricht. Die Geschichte, die im Zeitalter der Industrialisierung angesiedelt ist, verknüpft Elemente aus "Gullivers Reisen" mit den futuristischen Visionen Jules Vernes: Zeppeline liefern sich Schlachten mit fantastischen Piraten-Luftschiffen, Roboter kämpfen gegen durchgedrehte Militärs, und über allem schwebt das sagenhafte Reich Laputa als eine Art himmlisches Atlantis.
Fazit: Wer Animes liebt, wird von diesem spannenden, fantasievollen Trickabenteuer schwer begeistert sein.
Heidi, Hans und Franz haben sich von Seal getrennt. Dabei hat das penetranteste aller Promi-Paare doch gefühlt so oft geheiratet wie Lothar Matthäus. Da fragt sich die geneigte Leserin: Sind diese alljährlichen Hochzeitswiederholungen am Strand eigentlich mit einer einzigen Scheidung zu erledigen?