MOPO: Wenn die Länder zukünftig unterschiedliche Gesetze im Strafvollzug haben, dann können sich Straftäter für ihr Verbrechen das Land mit dem angenehmeren Strafvollzug aussuchen?
Kusch: Täter werden dort verurteilt und zur Rechenschaft gezogen, wo sie Straftaten begehen. Und wer in Hamburg eine Straftat begeht, der muss mit einer energischen Strafverfolgung und einem konsequenten Strafvollzug rechnen.
MOPO: Werden jetzt die Zellen in Hamburgs Gefängnissen doppelt belegt?
Kusch: Wir sind in der komfortablen Situation, über hinreichende Haftkapazitäten im Bereich der Einzelunterbringung zu verfügen. Gleichwohl ist es gut, wenn man flexibel auf bestimmte Entwicklungen reagieren kann. Daher kann ich mir auch vorstellen, die gemeinschaftliche Unterbringung gesetzlich zu regeln.
MOPO: Ihre ersten drei Neuerungen, für den Hamburger Strafvollzug?
Kusch: Sollten wir bald für die Gesetzgebung zuständig sein, werde ich den Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten als vorrangiges Ziel im Gesetz verankern. Zweitens brauchen wir eine Umorientierung vom Angebots- zum Chancenvollzug. Derzeit müssen selbst dem Gefangenen, der die Angebote des Vollzuges nicht annehmen will, diese gleichsam "aufgedrängt" werden. Drittens ist die Gefangenenarbeit momentan zu teuer für den Steuerzahler.