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20-CENT-PROZESS

17-Jähriger gibt Schläge zu

20 Cent Prozess: Jugendlicher gibt Schläge zu

Foto: Rüga

Es war eine tödliche Prügelattacke auf einen 44-jährigen Mann, und es ging laut Anklage nur um 20 Cent: Einer von zwei angeklagten Jugendlichen hat am Mittwoch vor dem Hamburger Landgericht eine Beteiligung an der Tat eingeräumt. „Mein Mandant hat gesagt, dass er den Mann geschlagen hat und dann weggelaufen ist. Getreten hat er ihn nicht“, sagte der Verteidiger des 17-Jährigen, Rechtsanwalt Siegfried Schäfer, nach der nicht öffentlichen Verhandlung.



Der 17-Jährige habe sich von dem Dachdecker bedroht gefühlt, weil dieser ihn verbal angegriffen habe und dann mit einer Flasche in der Hand auf ihn zugegangen sei. „Das Ganze war natürlich ein Fehler. Er weiß das auch, und es tut ihm leid. Aber da sind unglückliche Dinge zusammen gekommen“, sagte Schäfer. Von einer provokanten Frage nach 20 Cent will sein Mandant nichts wissen.



Die Staatsanwaltschaft sieht das anders: „Das war eine anlasslose, rein provozierende Gewalttat“, hatte Behördensprecher Wilhelm Möllers vor Beginn der Verhandlung betont. Demnach hätten die damals 16 und 17 Jahre alten Jungen den 44-Jährigen in einer Fußgängerunterführung gezielt angesprochen und ihn um das Geld angebettelt. Als der Mann ablehnte, habe der ältere Junge unvermittelt zugeschlagen. Der Dachdecker sei ungebremst mit dem Kopf auf die Steine gefallen. Anschließend sollen ihn beide Jungen mit Tritten traktiert haben. Das Opfer starb knapp vier Wochen nach dem Überfall. Die Anklage lautet auf Körperverletzung mit Todesfolge und versuchten Totschlag.



Der erste Prozess gegen die Jugendlichen war geplatzt, weil eine Richterin wegen der Vulkanaschewolke im Urlaub festsaß. Die Angeklagten mussten dann aus der Untersuchungshaft entlassen werden - das hatte das Oberlandesgericht entschieden, da sie bereits länger als die zulässigen sechs Monate in U-Haft waren.



Die Mutter des 44 Jahre alten Opfers - sie tritt als Nebenklägerin in dem Prozess auf - verfolgte den zweiten Verhandlungstag vor der Jugendkammer mit ihrem Ehemann und ihrem Sohn. Der Stiefvater des Getöteten sagte: „Wenn man jemanden umbringt wie ein Erwachsener, dann muss man auch bestraft werden wie ein Erwachsener.“



Der Verteidiger des geständigen Angeklagten will eine Bewährungsstrafe für den 17-Jährigen erreichen. Zwar habe der junge Mann einen Fehler begangen und wolle dafür auch die Verantwortung übernehmen. „Aber er rechnete nicht damit, dass der Mann durch einen Schlag einfach umfällt“, sagte Rechtsanwalt Schäfer.



Der zweite Angeklagte schwieg am Mittwoch vor der Kammer zu den Vorwürfen. Nach Jugendstrafrecht droht den beiden eine Höchststrafe von zehn Jahren. Der Prozess wird am 9. Juni mit der Vernehmung von Zeugen fortgesetzt.



(jk/dpa)



Prozess gegen 20-Cent-Killer

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Datum:  2.6.2010
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