Es ist zwei Jahre her, da machte der "Fall Lidl" Schlagzeilen: Das Unternehmen ließ Mitarbeiter mit versteckten Kameras überwachen und genau Buch führen - selbst über Privates. Ein Riesen-Skandal. Bespitzelung des Personals - das gibt es auch anderswo. Sogar in einem Szenelokal wie dem "Frank und Frei" an der Schanzenstraße (Sternschanze). Bilder aus einer Überwachungskamera führten dort jetzt sogar dazu, dass eine Mitarbeiterin gefeuert wurde.
Kellnerin Selma N. (30, Name geändert) war in der Kneipe ein Jahr als Bedienung beschäftigt. "Als ich anfing, wurde ich nicht darüber aufgeklärt, dass der Gastraum von Kameras überwacht wird." Von Kollegen sei sie aber gewarnt worden: "Immer daran denken: ,Big Brother is watching you!`"
Nach einem Streit erhielt Selma N. von Inhaber Benjamin Lerman die Kündigung. Sie erzählt, sie habe sich für einen Kollegen eingesetzt, der ungerechtfertigterweise gerügt worden war. Die offizielle Begründung für die Kündigung klingt jedoch ganz anders: Obwohl das Lokal voll besetzt gewesen sei, habe Selma Kreuzworträtsel gelöst. "Eine Lüge", sagt sie. "Aber die haben behauptet, sie hätten mich dabei per Videokamera gefilmt."
Die MOPO fragt bei Benjamin Lerman nach: Überwachen Sie Kunden und Mitarbeiter heimlich per Video? Lerman bestätigt zwar, dass es Kameras gibt, aber die stammten noch vom Vorbesitzer und seien gar nicht mehr angeschlossen. "Wir haben sie zur Abschreckung hängen lassen", sagt er. Aber wie Kameras, die völlig unsichtbar in Bewegungsmeldern versteckt sind, abschreckend wirken sollen, dafür wusste er keine Erklärung.
Redet sich hier einer raus? Offenbar. Denn der MOPO liegt ein Schreiben von Lermans Anwalt vor. Darin schreibt er ausdrücklich, dass sein Mandant über das im Gastraum installierte Video-Überwachungssystem gegen 22.30 Uhr beobachtet habe, wie es sich Selma N. am Tresen bequem machte und sich damit beschäftigte, Kreuzworträtsel zu lösen ...
Es sei grundsätzlich unzulässig, so Helga Naujok vom Hamburger Datenschutzbeauftragten, Mitarbeiter heimlich mit Kameras zu überwachen - "es sei denn, dass in dem fraglichen Unternehmen konkrete Hinweise auf schwerwiegende Verstöße vorliegen".
Der Betreiber von "Frank und Frei" muss mit einem Bußgeld von bis zu 300000 Euro rechnen - so hart wird ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz im äußersten Fall geahndet.