Radeln auf dem Bürgersteig, ohne Licht oder über eine rote Ampel: Viele Radfahrer denken, dass Verkehrssünden bei ihnen nur Kavaliersdelikte sind. Doch den Führerschein kann man auch auf dem Drahtesel verlieren. Und: Ab dem 1. April werden die Gesetze weiter verschärft. Worauf sich Rad-Rambos gefasst machen müssen:
Punkte für Radfahrer: „Grundsätzlich gilt: Wenn es im Bußgeldkatalog keine Extra-Regelung für Radfahrer gibt, gilt der halbe Bußgeldsatz wie für Autofahrer“, erklärt Dr. Daniela Mielchen, Hamburger Fachanwältin für Verkehrsrecht. Punkte in Flensburg gibt es für Radler auch – und zwar für Vergehen, die ein Bußgeld von mehr als 40 Euro nach sich ziehen (zum Beispiel Rotlichtampel-Verstöße). Für das Umfahren geschlossener Halbschranken am Bahnübergang gibt es sogar vier Punkte in Flensburg
Idiotentest auch für Radler: Dass man auch betrunken aufs Rad steigen darf, ist ein weit verbreitetes Missverständnis. „Betrunken Fahrrad fahren ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Allerdings erst ab 1,6 Promille oder bei Fahruntüchtigkeit“, so Johanna Drescher vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC). Wird man mit diesem Pegel erwischt, drohen hohe Geldstrafen und bis zu sieben Punkte in Flensburg. Außerdem drohen eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) – im Volksmund „Idiotentest“ –, die Entziehung der Fahrerlaubnis und/oder ein Radfahrverbot. „Es können aber auch schon geringere Blutalkoholwerte relevant sein“, warnt die Fachanwältin, „nämlich dann, wenn ein Unfall passiert.“
iPod und Handy am Lenker: Komplizierter wird es beim Radfahren mit Kopfhörern und Handy. „Beim Radfahren ist es erlaubt, Musik zu hören – auch mit Kopfhörern“, sagt ADFC-Rechtsexperte Roland Huhn. „Entscheidend dabei ist die Lautstärke.“ Nach der Straßenverkehrsordnung seien Fahrzeugführer dafür verantwortlich, dass ihr Gehör nicht durch Geräte beeinträchtigt wird. Wer die Ansprache durch einen Polizisten überhört, muss mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen. Handys darf man auf dem Rad nur mit einer Freisprecheinrichtung nutzen. Wer gegen diese Regelung verstößt, muss ein Verwarnungsgeld von 25 Euro zahlen.
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