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Empfehlen | Drucken | Kontakt Datum: 13.4.2012

Red Bull mahnt Gastronom ab: 1379 Euro – Der teuerste Long-Drink der Stadt

Von Geli Tangermann und Felix Horstmann
Mahmood Alkassaby (43) mit den von ihm verkauften Energy-Drinks.
Mahmood Alkassaby (43) mit den von ihm verkauften Energy-Drinks.
Foto: Marius Röer

Red Bull verleiht nicht nur Flügel – sondern schickt offenbar auch Testkäufer in Clubs, um danach die juristische Keule zu schwingen. Der Hamburger Gastronom Mahmood Alkassaby bekam genau die jetzt zu spüren – er soll satte 1379,80 Euro zahlen, weil in seinen Clubs angeblich ein anderer Energy-Drink als Red Bull ausgegeben worden sein soll.

Mahmood Alkassaby (43) ist stinksauer. Seit zwölf Jahren betreibt er die Clubs „Cult“ und „Location 3“ in der Großen Freiheit. Seit zwei Jahren schenkt er keinen Red Bull mehr aus – sondern ein ähnliches Getränk namens „Schwarze Dose“. Und weist darauf sogar ausdrücklich mit Aushängen hin. Umso überraschter war er, als er vor wenigen Tagen Post von einem Anwaltsbüro in Frankfurt bekommt. Red Bull habe die Juristen beauftragt, ihn abzumahnen – wegen „Unterschiebens falscher Ware“.

In dem Schreiben heißt es unter anderem, dass „den Gästen bei der Bestellung eines ‚Red Bull Wodka‘ kein ‚Red Bull‘ mit Wodka ausgeschenkt“, sondern „stattdessen (...) ein anderer Energy Drink zum Mixen verwendet“ wurde. Das hätten Testkäufer festgestellt. Und weil dadurch die Markenrechte verletzt wurden, fordern sie eine Unterlassung – und Zahlung der Anwaltsgebühren in Höhe von 1379,80 Euro.

„Ich sehe ja ein, dass die das prüfen, wenn man einen Vertrag mit ihnen hat“, sagt Mahmood Alkassaby, „aber so sieht das aus, als würden sie uns einfach eins auswischen wollen!“ Weil er sich keiner Schuld bewusst ist, hat er Anwälte eingeschaltet.

Warum schickt Red Bull Testkäufer los? Wie viele Gastronomen wurden abgemahnt? Und erwartet man wirklich, dass in einem vollen und lauten Club den Kunden erklärt wird, dass es keinen Red Bull gibt? Auf Nachfrage in der Firmenzentrale in München heißt es lediglich: „Wir sehen es als unsere Verantwortung, unsere Konsumenten vor Missbrauch zu schützen (...) wir bitten Sie jedoch um Verständnis, dass wir (...) keine Detailfragen beantworten.“

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