Sie jubeln, sie feiern, sie rauchen. Und Bärbel Uliczka (61) ist ihre Heldin.
Die Wirtin der Trucker-Gaststätte in Altenwerder hat das Rauchergesetz gekippt. Das Bundesverfassungsgericht erklärte jetzt die Hamburger Regelung für verfassungswidrig.
Nun dürfen auch Restaurants wieder abgetrennte Raucherräume einrichten. Zumindest vorläufig. Die MOPO beantwortet die wichtigsten Fragen zum Urteil.
Die unter Schwarz-Grün gefundene Kompromiss-Lösung besagt, dass dort, wo Speisen ausgegeben werden, gar nicht mehr geraucht werden darf. Auch nicht in separaten Räumen. Kneipen ohne Küche können unter bestimmten Auflagen einen Raucherraum einrichten. Um kleine Kneipen unter 75 Quadratmeter nicht zu benachteiligen, darf dort, wenn gewollt, ungehindert gequalmt werden. Allerdings ist dann der Zutritt unter 18 Jahren verboten.
Die Richter in Karlsruhe sind der Ansicht, dass die Hamburger Regelung gegen die im Grundgesetz garantierte Berufsausübungsfreiheit in Verbindung mit dem allgemeinen Gleichheitsgesetz verstößt. Weiter heißt es, dass sich eine unterschiedliche Behandlung von Kneipen und Restaurants „nicht durch Gründe des Gesundheitsschutzes“ rechtfertigen lasse. Raucherräume müssten ohnehin so abgetrennt werden, dass eine Gefährdung durch Passivrauchen ausgeschlossen sei. Andere Länder sind von diesem Urteil nicht betroffen. Es herrscht entweder striktes Rauchverbot oder Raucherräume sind zugelassen.
Uliczka betreibt eine Trucker-Gaststätte, deren Kundschaft zu 80 Prozent Raucher sind. Zwar hat sie einen Extra-Raucherraum, doch den durfte sie nicht mehr öffnen, da in ihrem Haus Speisen angeboten werden. Nach dem Rauchverbot blieben bis zu 50 Prozent der Lkw-Fahrer fern, die Wirtin, die selbst seit vier Jahren nicht mehr raucht, musste immense Umsatzeinbußen verkraften. Sie klagte wegen Ungleichbehandlung zunächst vor dem Hamburger Verwaltungsgericht. Dieses befand die Regelung für verfassungswidrig und legte die Sache dem Bundesverfassungsgericht vor.
Ab sofort darf auch in Restaurants wieder in abgeschlossenen Räumen geraucht werden. Zumindest so lange, bis eine neue Regelung anderes besagt. Denn die Hamburger Politik muss sich nun auf ein neues Gesetz einigen. Dabei wird dieses Mal vermutlich streng darauf geachtet, dass es gerichtsfest ist. Denn bereits 2009 wurde das hiesige Nichtraucherschutzgesetz gekippt, das bis dahin auch Restaurants erlaubte, ihre Raucher in abgetrennte Räume zu schicken. Die Begründung des Gerichts damals: Kleine Eckkneipen, die nicht genug Platz für Raucherräume haben, würden benachteiligt.
Zunächst ist die Politik am Zug. Die Forderungen reichen von einem absoluten Rauchverbot bis hin zur Bewilligung von Raucherräumen (siehe rechts). Doch es können noch Wochen, vielleicht gar Monate ins Land ziehen, bis Hamburg einen Gesetzesentwurf vorlegt. Bis dahin darf wieder gequalmt werden. Auch bei Frau Uliczka und ihren Truckern.
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