Josef F. (62) alias „Oz“ wurde am Freitag vom Landgericht wegen Sachbeschädigung in zehn Fällen zu einer Geldstrafe von 1500 Euro (250 Tagessätze à sechs Euro) verurteilt.
„Das ist aber kein Freifahrtschein“, mahnte der Richter.
Die zweite Instanz urteilte damit erheblich milder als das Amtsgericht Barmbek, das „Oz“ für 14 Monate ohne Bewährung ins Gefängnis schicken wollte. Die Staatsanwaltschaft hatte in der Berufung gar 18 Monate gefordert.
Der Berufungsrichter nannte die „Hemmfähigkeit“ des Angeklagten „erheblich eingeschränkt“. Eine Haftstrafe würde ihn nicht von Straftaten abhalten. Auch während des laufenden Verfahren war der schmächtige Mann beim Sprayen erwischt worden.
(ste)
Barmbek oder Blankenese, Eimsbüttel oder Eppendorf: Machen Sie den Test, welcher Hamburger Stadtteil am besten zu Ihnen passt!
So wird der Kiez-Abend ein Erfolg: MOPO.DE zeigt Ihnen zehn lustige Party-Anwendungen für das Smartphone.