Vorbestraft! Formel-1-Star Adrian Sutil (29) ist wegen gefährlicher Körperverletzung zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt – für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt. Zudem muss er 200.000 Euro Strafe zahlen.
Reglos nimmt Sutil im Saal B177 des Münchener Amtsgerichts das Urteil von Richterin Christiane Thiemann hin. Im Zuschauerraum sitzt seine Freundin Jennifer. Erstmals nahm sie Sutil, der in der Szene mit seinem Single-Leben kokettierte, in die Öffentlichkeit mit – jetzt liegt ihre gemeinsame Zukunft in Scherben!
Arbeitslos und vorbestraft – Totalschaden für den sympathischen Gräfelfinger. Vor dem blutigen Disco-Streit mit Lotus-Mitbesitzer Eric Roger Lux am 17. April 2011 in Schanghai galt der ebenso talentierte wie erfahrene Pilot noch als möglicher Ferrari-Fahrer oder Schumi-Nachfolger bei Mercedes.
Alles kaputt! Sein langjähriges Team Force India ersetzte ihn durch Nico Hülkenberg, und Williams verpflichtete den Senna-Neffen Bruno mit seiner Millionen-Mitgift. Sutil glaubt selbst nicht an eine Rückkehr in die Formel 1: „Ich kann nicht sagen, ob in diesem Sport noch jemand mit mir arbeiten will.“
Zwar kündigt Anwalt Jürgen Wessing Berufung an, doch auch ein anderer Richter wird kaum von der Haftstrafe abrücken. Zu erdrückend ist die Beweislast. Ein Gutachter hatte die Narben an Lux’ Hals durch Sutils Glas-Attacke als vorsätzlich verursacht eingestuft.
Der Star entging sogar nur knapp dem Knast. „Wenn eine Strafe über ein Jahr hinausgeht, muss sie nicht zur Bewährung ausgesetzt sein“, sagt Richterin Thiemann, die Sutils zuvor tadelloses Verhalten und „gravierende berufliche Konsequenzen“ strafmildernd wertete.
Sutil steht vor dem Nichts. Er verdiente nach eigenen Angaben 2011 750.000 Euro, habe aber noch bis zu 800.000 Euro Schulden. Wie soll’s weitergehen? „Vielleicht nehme ich eine Auszeit, vielleicht mache ich etwas ganz anderes.“ Zum Beispiel sein zweites Hobby zum Beruf! Bis Sutil 1997 erstmals Kart fuhr, war er Pianist. Vielleicht nehmen die Münchener Philharmoniker, wo sein Vater Jorge früher Geige spielte, ja auch einen Vorbestraften.