Mit weiteren Zeugen

Sutil-Prozess geht in die nächste Runde

Adrian Sutil und sein Manager Manfred Zimmermann gehen in Berufung.
Adrian Sutil und sein Manager Manfred Zimmermann gehen in Berufung.
Foto: dapd

Der Prozess gegen Formel-1-Pilot Adrian Sutil geht in die nächste Runde: Sowohl der 29-Jährige als auch die Staatsanwaltschaft München sind fristgerecht gegen das Urteil von 18 Monaten auf Bewährung und 200.000 Euro Geldstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung vorgegangen, sodass es jetzt in zweiter Instanz vor dem Landgericht zu einer erneuten Verhandlung kommen wird.

„Wir sind überzeugt, dass das vorliegende Urteil nicht angemessen ist. Es gibt viele Dinge, die gegen uns gelaufen sind“, sagte Sutils Manager Manfred Zimmermann.

Ingrid Kaps, Sprecherin des Münchner Amtsgerichtes, erklärte, dass auch die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen ist. Offenbar war ihr das Urteil zu milde. Staatsanwältin Nicole Selzam hatte am zweiten und letzten Prozesstag am 31. Januar sogar ein Jahr und neun Monate auf Bewährung und 300.000 Euro Geldstrafe gefordert.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft München ergänzte, dass es sich um eine „auf das Strafmaß beschränkte Berufung“ handelt.

Sutil war von Richterin Christiane Thiemann verurteilt worden, weil er in der Nacht vom 17. auf den 18. April 2011 in einer Diskothek in Shanghai den luxemburgischen Geschäftsmann Eric Lux, Teilhaber des damaligen Renault- und heutigen Lotus-Teams, mit einem Glas am Hals verletzt hatte.

Gegen die Strafe will Sutil jetzt vorgehen. „Wir versuchen, ein Urteil zu bekommen, das angemessen ist“, sagte Zimmermann. Helfen sollen dabei auch neue Zeugen. „Es gibt drei, vier Zeugen, die in der Nähe waren, die nicht befragt wurden“, sagte Zimmermann.

Einer davon war McLaren-Pilot Lewis Hamilton, der nicht zum Prozess nach München gekommen war. Sutil hatte seinem früheren Kumpel daraufhin die Freundschaft gekündigt.

Zimmermann monierte auch, dass Videomaterial aus der Überwachnungskamera des Clubs im Prozess nicht ausreichend in Betracht gezogen worden sei. Richterin Thiemann hatte in ihrer Urteilsbegründung am 31. Januar noch angedeutet, dass Sutils aktueller Stand ohne Vertrag für 2012 ihn wohl vor einer noch härteren Strafe bewahrt habe.

„Wenn eine Strafe über ein Jahr hinausgeht, muss sie nicht zur Bewährung ausgesetzt werden“, hatte die Richterin gesagt und erklärt, dass Sutils aktuelle Situation und sein zuvor tadelloses Verhalten strafmildernd berücksichtigt wurden – auch habe das Urteil wohl „gravierende berufliche Konsequenzen“ für Sutil, hatte sie gesagt und die Strafe als „ausreichend beeindruckend“ bezeichnet.

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Datum:  8.2.2012
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