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Empfehlen | Drucken | Kontakt Datum: 4.1.2013

Legales beschimpfen: "Parkplatzschwein" muss keine Beleidigung sein

Wir haben nützliche Tipps, damit auch Sie im Straßenverkehr mal Dampf ablassen können.
Wir haben nützliche Tipps, damit auch Sie im Straßenverkehr mal Dampf ablassen können.
Foto: dpa/ Symbolbild

Schweine sind oft schmutzig und stinken. „Parkplatzschweine“ aber nicht...

Das hat ein Richter des Rostocker Amtsgerichtes beschlossen. Wer sein Auto unberechtigt abstellt, darf auch mal beleidigt werden!

Kläger war der Fahrer eines Geldtransporters. An einem Supermarkt parkte er auf dem Behindertenparkplatz. Ein wütender Zeuge hängte einen Zettel ans Auto: „Parkplatzschwein!“

Keine richtige Beleidigung, entschied das Rostocker Amtsgericht, schmetterte die Klage des Park-Piraten ab. In der Begründung heißt es, „Parkplatzschwein“ beziehe sich nicht auf die negativen Eigenschaften des Schweins, sondern auf das rücksichtslose Verhalten des Fahrers.

Nachvollziehbar? „Der Richter hat sich viel Mühe gegeben, das Recht auf freie Meinungsäußerung in das Urteil einzubeziehen“, sagt Christian J. Wowra, Fachanwalt für Strafrecht. „In vielen Fällen hätte es eine Geldstrafe gegeben.“

Denn ungestraft beschimpfen, ist eine Kunst. Auf dem Schreibtisch des Berliner Verteidigers landen immer wieder Beleidigungsfälle. Besonders Nachbarn brüllen sich oft üble Worte über den Zaun. „Auch Beamtenbeleidigungen stehen auf der Tagesordnung.“ Das kann teuer werden. Sogar ein Jahr Haft ist laut StGB drin.

Es gibt keine Faustregel, wie man seiner Wut Luft machen und die Geldbörse schonen kann. „Ob es strafbar ist, hängt von der Situation ab. Wenn ich eine Frau als ,Schlampe’ bezeichne und sie anfasse, ist das schlimm. Im Kölner Karneval sieht man das aber bestimmt anders...“

Ein paar Urteile allerdings helfen: „Durchgeknallter Staatsanwalt“ müsse beispielsweise keine Beleidigung sein, entschied das Bundesverfassungsgericht. Amtsträger müssten sich Kritik an ihrer Art der Machtausübung gefallen lassen.

Sagt man einem Polizisten bei der Verkehrskontrolle: „Herr Oberförster, zum Wald geht es da lang!“ stellt keine Beleidigung dar, weil die Arbeit eines Försters nützlich ist. „Sie sind ein komischer Vogel“ gilt als Redewendung.

Und „Sie verfügen nur über einen durchschnittlichen IQ“ ist kein Problem – das trifft auf 68 Prozent der Bevölkerung zu.

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