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Empfehlen | Drucken | Kontakt Datum: 19.1.2013

Steuern 2012: So holen Sie sich Ihr Geld zurück!

Was kann ich in welchem Formular geltend machen? Wir zeigen es Ihnen.
Was kann ich in welchem Formular geltend machen? Wir zeigen es Ihnen.
Foto: dpa

Der eine hat ihn schon, der andere wartet darauf – auf den Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung 2012.

So manch einer staunt über die Steuersumme, die im Laufe des Jahres an den Fiskus gegangen ist. Wer eine Steuererklärung macht, kann sich meist einige Hundert Euro zurückholen.

Beim Jahresausgleich werden im Durchschnitt 800 Euro vom Finanzamt erstattet. Doch viele machen keine Erklärung – damit verzichten Steuerzahler auf Hunderte Millionen Euro. Was kann ich in welchem Formular geltend machen?

Mantelbogen

Steuersparend sind Spenden, Mitgliedsbeiträge, Kosten für das Erststudium, Unterhalt für den Ex. Außerdem sind hier die haushaltsnahen Dienstleistungen einzutragen (Pflege, Putzen, Gartenarbeiten, Tierbetreuung usw.). Geltend gemacht werden können 20 Prozent von höchstens 20.000 Euro, also insgesamt maximal 4.000 Euro. Sind die Haushaltshilfen geringfügig beschäftigt, sind es 20 Prozent von höchstens 2.550 Euro, also 510 Euro. Diese Beträge werden direkt von der Steuerschuld abgezogen.

Auch Handwerkerrechnungen können in Höhe von bis zu 6.000 Euro geltend gemacht werden. Davon werden 20 Prozent der Kosten, maximal 1.200 Euro, erstattet. Für Menschen, die Geld für einen Pflegedienst oder andere Pflegekosten für sich, ihren Partner oder ihre Kinder gezahlt haben, kann jedoch ein anderer Steuerabzug günstig sein, so Experten der Zeitschrift „Finanztest“. Diese Ausgaben sollten als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden.

Darunter fallen Pflege- und Krankheitskosten, Hilfsmittel wie Brille, Hörgerät oder Zahnersatz. Auch Scheidungskosten zählen dazu. Die Summe dieser außergewöhnlichen Belastungen muss allerdings den persönlich zumutbaren Rahmen übersteigen, und der ist abhängig von der Höhe der Einkünfte.

Anlage Vorsorgeaufwendungen

Hier werden die Beiträge für Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen-, Unfall-, Lebens- und Haftpflichtversicherungen eingetragen.

Anlage Altersvorsorgebeiträge

Wer einen Riester-Vertrag hat, der kann seine Aufwendungen als zusätzlichen Sonderausgabenabzug hier geltend machen.

Anlage Kind

Die Steuerlast Alleinerziehender senkt der Entlastungsbetrag in der Anlage Kind. Hier werden Schulgeld und Kinderbetreuungskosten „abgerechnet“. Ist ein erwachsenes Kind während der Ausbildung auswärts untergebracht, gibt es einen extra Freibetrag. Das Finanzamt prüft, ob der Kinderfreibetrag günstiger ist als das Kindergeld.

Anlage Unterhalt

Steuermindernd wirken der Unterhalt für den ehemaligen Ehegatten beziehungsweise ein Kind, wenn für das Kind kein Kindergeld mehr gezahlt wird.

Anlage N

Das Nachrechnen lohnt sich vor allem dann, wenn abzusehen ist, dass man damit über die Werbungskostenpauschale von 1000 Euro kommt. Die „Finanztest“-Experten haben errechnet, dass bei 30 Kilometern Arbeitsweg (einfache Fahrt) 1980 Euro Fahrtkosten im Jahr zusammen kommen.

Für jeden Kilometer der einfachen Entfernung können 30 Cent steuermindernd geltend gemacht werden (Pendlerpauschale). Abrechenbar als Werbungskosten sind außerdem Aufwendungen für Fortbildung und Arbeitsmittel (Büromaterialien und Fachbücher).

Wenn der private Computer beruflich genutzt wird, kann er anteilig abgesetzt werden. Wer berufsbedingt von seinem privaten Anschluss telefoniert, kann 20 Prozent, höchstens jedoch 20 Euro im Monat absetzen. Bewerbungskosten, Kontoführungspauschale (16 Euro), Arbeitszimmer und ein beruflich bedingter Umzug sind weitere Posten. Infos: www.test.de/steuererklaerung

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