Dreister Studi

Knast-Student wollte weiter Bafög kassieren

Die Richter kannten keine Gnade mit dem frechen Bafög-Bezieher.
Die Richter kannten keine Gnade mit dem frechen Bafög-Bezieher.
Foto: dpa

Fred H. (Name geändert) ist Deutschlands dreistester Studi! Der Psychologie-Student aus Leipzig versuchte mit einer besonders frechen Begründung, Bafög-Zahlungen einzuklagen, wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" berichtet.

Hintergrund: H. saß zwei Monate in Untersuchungshaft und wurde später auch rechtskräftig verurteilt. Nach der Untersuchungshaft standen Prüfungen an, zu denen er nicht antrat. Diese Leistungen konnte der Student nicht vorweisen, so dass ihm in den neun Folge-Monaten die Ausbildungsförderung gestrichen wurde.

Total ungerecht, befand Fred H. und klagte vor dem Oberverwaltungsgericht Bautzen. Er meint: Im Knast habe er keine Möglichkeit gehabt, sich angemessen auf die Prüfungen vorzubereiten und die restliche Zeit bis zu den Prüfungen habe nicht ausgereicht. Also: Der Staat habe in seine Ausbildung eingegriffen und müsse jetzt weiter das Bafög bezahlen.

Ein Witz? Keineswegs. Die Richter ließen Fred H. mit diesem Verhalten aber nicht durchkommen. Er habe durch sein eigenes Fehlverhalten für die Inhaftierung und damit auch für den Lernausfall gesorgt, argumentierten sie.

Eigenes Verschulden, Bafög gestrichen!

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Datum:  11.2.2011
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