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Empfehlen | Drucken | Kontakt Datum: 30.1.2013

Verbraucher erleichtert: Neues Gesetz soll Abzocke verhindern

Von Peter Ehrenberg
Die Bundesregierung hat ein neues Gesetz beschlossen, welches kuriose Mahnungen und Abzocke entgegen wirken soll.
Die Bundesregierung hat ein neues Gesetz beschlossen, welches kuriose Mahnungen und Abzocke entgegen wirken soll.
Foto: dpa

Berlin - Fiese Deals im Internet, völlig überteuerte Abmahnungen, Telefon-Abofallen – viele Verbraucher kennen das. Jetzt ist Schluss damit: Die Bundesregierung hat ein  Gesetz gegen  solche Abzocke beschlossen. Die Knackpunkte:

Abofallen am Telefon:  Unerwünschte Telefonwerbung ist zwar verboten, trotzdem beschweren sich immer wieder Verbraucher darüber. Oftmals wird sogar behauptet, man habe einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen. Häufig geht’s  um eine Teilnahme an Gewinnspielen. Verträge über Gewinnspiel-Dienste sollen daher künftig nur noch gelten, wenn sie schriftlich abgeschlossen wurden. Zudem darf die Bundesnetzagentur statt bisher 50000 künftig bis zu 300000 Euro hohe Bußgelder verhängen.

Dubiose Inkasso-Methoden: 99 Prozent aller Beschwerden über unseriöse Inkassomethoden sind laut Verbraucherschützern berechtigt. Um Inkassofirmen, die für untergeschobene Verträge aus Telefonwerbung und Gewinnspielwerbung  abkassieren wollen,  zu stoppen,  müssen diese künftig ganz detailliert angeben,  wofür genau sie  kassieren wollen. Dubiose Firmen werden  mehr überwacht, Strafen erhöht.

Abmahn-Wahnsinn: 4,3 Millionen Deutsche, die älter als 14 sind, wurden bereits mindestens einmal wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet abgemahnt. Ein unerlaubt runtergeladenes Musikstück oder Video reicht dafür. Daraus hat sich für gierige Anwälte eine regelrechte Abmahn-Abzocke entwickelt. Künftig dürfen Anwälte privaten Internetnutzern, die erstmals eine Urheberrechtsverletzung begehen, maximal 155,30 Euro in Rechnung stellen. Bisher wurden oft viel höhere  Beträge gefordert.

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