Als Beweismittel

Deutscher Richter beschlagnahmt Facebook-Konto

Ein Richter beschlagnahmte die Facebook-Seite eines Angeklagten.
Ein Richter beschlagnahmte die Facebook-Seite eines Angeklagten.
Foto: dpa

Ein Richter aus Reutlingen hat jetzt einen Facebook-Account beschlagnahmt und damit vielleicht deutsche Rechtsgeschichte geschrieben...

Der Fall: Ein 20-Jähriger hatte Kumpels Tipps für einen Wohnungseinbruch gegeben. Der junge Mann wurde geschnappt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 20-Jährigen vor, Beihilfe zum Einbruch geleistet zu haben. Daraufhin hat jetzt ein Richter am Amtsgericht Reutlingen das Konto des Angeklagten beim sozialen Netzwerk Facebook beschlagnahmt.

Grund: Der Richter möchte den Account als Beweismittel nutzen. Denn der Angeklagte soll sich nicht nur über Handy, sondern auch per Facebook „vor und nach der Tat“ mit den Mittätern ausgetauscht haben. Das teilte ein Gerichtssprecher am Montag mit. Derzeit wartet man am Amtsgericht in Reutlingen noch auf die Nutzer-Infos von Facebook. Nach Angaben des Gerichtssprechers wurde ein Rechtshilfeersuchen bei Facebook in Irland gestellt. Dort hat man Zugriff auf die Daten des Angeklagten.

Mit der Beschlagnahmung des Facebook-Accounts zur Nutzung als Beweismittel könnte das Reutlinger Amtsgericht deutsche Rechtsgeschichte schreiben. Denn: Laut Experten gab eine Beschlagnahmung in dieser Form noch nie in einem deutschen Strafprozess.

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Datum:  20.2.2012
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