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Empfehlen | Drucken | Kontakt Datum: 10.1.2013

„Stern-TV“-Experiment: Vorsicht vor Facebook-App – Big Brother liest mit

Die meisten Facebook-User nutzen Apps, ohne zu wissen, was sie da zustimmen, wenn sie „App Zulassen“ klicken.
Die meisten Facebook-User nutzen Apps, ohne zu wissen, was sie da zustimmen, wenn sie „App Zulassen“ klicken.
Foto: dpa

Es gibt für alles eine App – dieser Slogan gilt nicht nur für Smartphones, sondern auch auf Facebook. Ob Spiele wie Farmville oder Musikapps wie Spotify; die Auswahl ist groß. Doch wissen die Nutzer eigentlich, was sie da zustimmen, wenn sie auf „App Zulassen“ klicken? Die meisten wahrscheinlich nicht, denn sonst würden sie wohl kaum Apps nutzen, durch die ihre privaten Nachrichten mitgelesen werden können. Wie viele Nutzer dennoch so eine App verwenden, ohne dass sie wissen, dass die App alles ausspionieren kann, wurde jetzt in „SternTV“ gezeigt. Ist so etwas rechtlich überhaupt zulässig? Wie weit darf eine App den Nutzer ausspähen?

Datenleck Weihnachtsgrußkarte

In dem „Stern-TV“-Experiment wurde eine „Grußkarten-App“ programmiert, mit der Facebook Nutzer Weihnachtsgrußkarten an ihre Freunde schicken können. Was sie nicht wussten: durch die Anwendung der App erlaubten sie den Zugriff auf alle ihre privaten Nachrichten. Nicht nur die eigenen Nachrichten, sondern auch die der Freunde konnten nun mitgelesen werden. Darunter auch höchst sensible Informationen wie Kontodaten oder Handynummern.

Facebook fördert die Programmierung solcher Apps sogar, indem den Entwicklern auf der Seite „Facebook Developers“ erklärt wird, wie sie ihre App programmieren müssen, um sich Zugriff auf die privaten Informationen der Nutzer zu verschaffen.

Rechtslage

Für den Kölner Anwalt Christian Solmecke geht Facebook damit zu weit. „Solche Apps verstoßen gegen geltendes deutsches Datenschutzrecht und sind unter Umständen sogar strafrechtlich relevant.“

Solmecke kritisiert, dass viele Nutzer den Hinweis auf die Datenfreigabe aufgrund seiner unauffälligen Platzierung schon gar nicht wahrnehmen. Sie installieren die App dann, ohne zu wissen, dass sie dadurch eine Einwilligung zum Ausspionieren ihrer Daten erteilt haben.

Doch aus rechtlicher Sicht, dürfen App-Anbieter nicht einfach in ihre Datenschutzbestimmungen schreiben, was sie wollen. IT-Anwalt Solmecke hält vor allem das Mitlesen der Nachrichten der Freunde des App-Nutzers für illegal: „Zumindest dürfen nicht die Nachrichten von Freunden der App-Anwender gelesen werden, denn diese haben den Datenschutzbestimmungen der App ja gar nicht zugestimmt. Unter Umständen macht sich der App-Anbieter durch das Mitlesen der Nachrichten sogar strafbar. Denkbar ist auch, dass der App-Nutzer von dem betroffenen Facebook Freund in die Haftung genommen werden kann, da er persönliche Informationen ohne Einwilligung weitergegeben hat.“

Ob Facebook an dieser Praxis bald etwas ändern wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Laut Christian Solmecke interessiert Facebook das deutsche Datenschutzrecht aber noch „relativ wenig“. Derzeit ist völlig unklar, an welche Rechtsordnungen sich Facebook halten muss und wie Facebook für Rechtsverstöße in die Haftung genommen werden kann.

Fazit

Vor Anwendung einer App sollten sich Facebook Nutzer sehr genau darüber informieren, welche Daten man dadurch freigibt. Von Apps, die sich den Zugriff auf sämtliche Nachrichten sichern, sollte man aus Datenschutzgründen auf jeden Fall Abstand halten.

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