Auch, wenn Sie es einmal eilig haben…
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
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| Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt | 30 € | ||
| Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt - mit Sachbeschädigung | 35 € | ||
| Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt | 100 € |
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| Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt | 80 € |
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| Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage | 100 € |
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Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage - dabei Verkehrszeichen (VZ 276, 277) nicht beachtet oder - Fahrstreifenbegrenzung (VZ 295, 296) überquert oder überfahren oder - der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (VZ 297) nicht gefolgt |
150 € |
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| Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage | |||
| mit Gefährdung | 250 € |
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1 Monat |
| mit Sachbeschädigung | 300 € |
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1 Monat |
| Überholt unter Nichtbeachten von Verkehrszeichen (VZ 276, 277) | 70 € |
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| Mit einem Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t überholt, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50m betrug | 120 € |
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| Mit einem Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t überholt, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50m betrug | |||
| mit Gefährdung | 200 € |
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1 Monat |
| mit Sachbeschädigung | 240 € |
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1 Monat |
| Zum Überholen ausgeschert und dadurch nachfolgenden Verkehr gefährdet | 80 € |
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