Ein Gläschen in Ehren? Besser nicht.
0,0 Promille – gelten für alle Fahranfänger, die sich noch in ihrer zweijährigen Probezeit befinden sowie für junge Fahrer vor Vollendung ihres 21. Lebensjahres.
Ein Verstoß gegen das absolute Alkoholverbot wird mit einem Bußgeld von 250 Euro und 2 Punkten geahndet. Sofern das Vergehen während der Probezeit begangen wird, verlängert sich die Probezeit von 2 auf 4 Jahre und ein Aufbauseminar wird verpflichtend.
0,3 Promille – können schon gefährlich sein. Fall 3 unten kann bereits bei 0,3 Promille eintreten, sollte der Kraftfahrer schuldhaft einen Unfall verursachen. Es drohen 7 Punkte, eine Freiheitsstrafe bis 5 Jahre und der Entzug der Fahrerlaubnis.
0,5 Promille – bringen auf jeden Fall 4 Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot von 1-3 Monaten sowie eine Geldstrafe von 500-1.500 Euro (siehe Fall 1 unten)
1,1 Promille – ist gleichbedeutend mit einer Fahruntüchtigkeit und bringen 7 Punkte, eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr sowie mindestens 6 Monate Entzug der Fahrerlaubnis (Fall 2 unten).
1,6 Promille – siehe 1,1 Promille, jedoch wird zusätzlich eine medizinisch-psychologische Untersuchung vor Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nötig.
| Fall 1 | |||
|---|---|---|---|
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
| Führen eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr mit 0,5 Promille oder mehr Alkoholmenge im Körper, die zu einer solchen Blutalkoholkonzentration führt. | |||
| Beim 1. Verstoß | 500 € |
|
1 Monat |
| Beim 2. Verstoß | 1000 € |
|
3 Monate |
| Beim 3. Verstoß | 1500 € |
|
3 Monate |
| Fall 2 | |||
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
| Trunkenheit im Verkehr |
|
Bis 1 Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe und Entzug der Fahrerlaubnis | |
| Fall 3 | |||
|---|---|---|---|
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
| Gefährdung des Straßenverkehrs |
|
Bis 5 Jahre Freiheitsstrafe und Entzug der Fahrerlaubnis | |
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